Opel Hecktriebler Freunde

Allgemeine Foren => Smalltalk, Verschiedenes... => Thema gestartet von: Smiley68 am 26. Februar 2015, 21:13:52

Titel: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 26. Februar 2015, 21:13:52
(http://auto.meinestadt.de/;m=is;f=jpg;k=EBYKMtYYUM9NdA79_aiEJw;mh=730;mw=973;q=70/site/meinestadt/get/documents/meinestadt/images/Auto_Motor/oldtimer_S_istock_4396655_mchech.jpg)

In Deutschland gibt es laut Statistik des Kraftfahrt Bundesamt (*) insgesamt 313 815 Kraftfahrzeuge (inkl. LKW, Motorräder etc.) mit dem historischen Kennzeichen "H", ganze vorne ist Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 72 309 Oldtimern. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen profitieren von einer günstigen Kfz-Steuer von 191 € für ein Kfz und 46 € für Motorräder. Doch wann gilt ein Auto als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"? Um diese Frage zu beantworten muss der Fahrzeughalter sein Auto einer professionellen Prüfung unterziehen. Zugelassene Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit gültigem Fahrzeugbrief benötigen eine Prüfung im Rahmen einer Hauptuntersuchung, Fahrzeuge mit ungültigem Fahrzeugbrief müssen sich einer Vollabnahme unterziehen. Um anschließend das H-Kennzeichen zu bekommen - hinter der jeweiligen Fahrzeugserkennungsnummer folgt der Buchstabe „H" - muss das Auto vom Prüfer als "kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" eingestuft werden. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Das Auto muss in einem erhaltungswürdigen Zustand, das bedeutet fahrtüchtig und ohne größere Schäden, sein. Zudem muss die Originalität des Autos gegeben sein, Modifizierungen sind nur im zulässigen Rahmen erlaubt.
Folgende Abweichungen sind erlaubt:

- Ein anderer/neuer Motor, der aber aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps stammt
- Ersetzung der Diagonal- durch Radialreifen
- Eine neue Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
- Ein originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage

Zur Absicherung empfiehlt sich, im Vorfeld einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer zu kontaktieren.
Das 07-Kennzeichen

Parallel zum "H"-Kennzeichen gibt es noch das 07-Kennzeichen, welches im Gegensatz zum "H" allerdings an einige Auflagen gebunden ist. Unter anderem darf es nur für bestimmte Fahrten wie zu Oldtimer-Treffen verwendet werden. In einigen Bundesländern müssen zudem Nachweise über Einzelfahrten geführt werden. Außerdem kann es im Ausland zu Annerkennungsproblemen führen. Ein Vorteil ist aber, dass bis zu 10 Fahrzeuge zeitgleich über dieses Kennzeichen laufen können, allerdings darf nur ein Auto damit am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

(*) Statistik des Kraftfahrt Bundesamt

:link: (http://auto.meinestadt.de/deutschland/oldtimer/zulassung)
Titel: Welche Unterlagen werden für die Zulassung benötigt?
Beitrag von: Smiley68 am 26. Februar 2015, 21:15:46
Um deinen Oldtimer zulassen zu können brauchst du:

- gültiger Personalausweis/ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (7-stellige VB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Oldtimer-Gutachten
- bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- gültiger Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung

Für die 07-Kennzeichenzulassung werden zusätzlich noch folgende Dokument benötigt:

- polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
- Führungszeugnis nach Belegart „0“ Null des Bundeszentralregisters in Bonn (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
- formloser schriftlicher Antrag
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
- falls vorhanden, Einladungen zu Oldtimertreffen oder Nachweise über die Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (beispielsweise durch Clubbescheinigungen oder Teilnahmebescheinigungen)
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Radnor am 26. Februar 2015, 21:45:35
Die Richtlinien zur Abnahme des H-Gutachtens lassen noch viel mehr Spielraum für nicht originale Umbauten zu als oben genannt. Grundsätzlich ist alles möglich und gilt als zeitgenössisch, was 10 Jahre nach Erstzulassung des betreffenden Fahrzeuges möglich war. Wohlgemerkt, es muß nur theoretisch möglich gewesen sein, die Regelung das die verbauten oder geänderten Teile schon damals verbaut oder geändert sein müssen ist geändert.

Thema Zulassung, hier wurde ein wichtiger Punkt vergessen, ohne den man unverrichteter Dinge von der Zulassungsstelle wieder nach Hause fahren muß  :motz:

Seit geraumer Zeit übernimmt die Abwicklung der KFZ Steuer das Hauptzollamt und dafür ist es zwingend bei der Fahrzeugzulassung eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Zur Legitimation ist eine gültige Bankkarte des Fahrzeughalters vorzulegen, über welches Konto die Abbuchung laufen soll.

Achtung! Sollte das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen werden, reicht hier nicht eine Vollmacht vom Fahrzeughalter (wie es für die Zulassung normal und üblich ist), sondern der Vordruck des Zollformular muß mit der Originalunterschrift des Fahrzeughalters versehen sein!  :teacher:

Also nochmal ganz deutlich: soll das Fahrzeug auf einen anderen Halter angemeldet werden oder der Kontoinhaber vom Halter abweichend sein, so muß man im Vorfeld bei der Zulassungstelle den Zollvordruck besorgen, vom Halter/Kontoinhaber ausfüllen lassen und diesen dann mit zur Zulassungsstelle nehmen....ich habe dort schon Dramen erlebt  :pfeif:
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 26. Februar 2015, 21:54:36
Danke für die Erweiterung - war der Bericht wohl älteren Datums (http://www.smilies.4-user.de/include/Froehlich/smilie_happy_125.gif)

Zitat
....ich habe dort schon Dramen erlebt  :pfeif:

Schlimmer als auf dem Standesamt, wenn einer von Beiden "Nein" sagt ....  :rofl:
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Radnor am 26. Februar 2015, 22:02:12
ja schon aber ich kann die Aufregung einiger Leute gut verstehen. Auch ich finde die Vorgehensweise nicht wirklich ok.
Die Zulassungsstelle bzw. der Zoll zwingt den Bürger eine Abbuchungsermächtigung für sein Konto auszustellen ob er möchte oder nicht. Denke die Praxis ist nur deshalb noch gängig, weil noch niemand deswegen vor Gericht zog.

Es kann eigentlich nicht sein, das ein solcher Zwang auf das Privatkonto von Amtsseite ausgeübt wird. Denke jeder hat ein Recht darauf seine Rechnungen so zu bezahlen wie er möchte, sei es per Rechnung, Vorabüberweisung oder was auch immer ...aber generell ein Abbuchungszwang? Halte ich für sehr grenzwertig  :teacher:

Es ist aber auch schon vorgekommen, daß man versehentlich bei der Angabe der Kontonummer oder der IBAN irgendwo in der Mitte zwei Zahlen vertauscht hat, passiert schnell und wird auch bei der flüchtigen Kontrolle der Zulassungsdamen oder Herren schnell übersehen  ...dann bekommt man eine Rechnung  :pfeif:
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Gerald am 27. Februar 2015, 07:39:46
das mit der Einzugsermächtigung ist alt
selbst die Telekom gibt keinen Mobilfunkvertrag mehr wenn sie keine Einzugsermächtigung hat
das haben die Gesetzeshüter so geregelt "im Namen des Volkes" ...
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Nobby am 27. Februar 2015, 19:29:39
also zum H kennzeichen hab ich heut ja was ganz interessantes erfahren.
ich war beim TÜV um die ATS classik felgen eintragen zu lassen und da ht der halt so a weng gefragt was so was kostet und der unterhalt. da hab ich gemeint das ich ihn heuer im herbst komplatt lackieren lassen muß weil der heckspoiler abgebrochen ist und rost sich unterm spoiler bildet und man das candyrot eigentlich nicht wirklich ausbessern kann weil es den lack auf acrylbasis nicht gibt. hab ihm dann so erzählt was mir für eine farbe vorschwebt und da kam die aussage "passen sie auf mit der farbwahl, sie können ihre H konformität verlieren"  :kratz:
aufklärung: selbst lacke dürfen seit diesem jahr nur noch 10 jahre nach prduktionsdatum erhältlich gewesen sein.  :teacher:

da hats mir glatt das blech weg gehaut.

LG nobby
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 27. Februar 2015, 19:35:47
Zitat
weil es den lack auf acrylbasis nicht gibt

Gab/gibt es den Farbton nicht als Acryllack?

Für Oldtimer bekommt man noch die guten alten Acryllacke - gegen Nachweis, für welches Fahrzeug es benötigt wird.
Schau mal bei Glasurit oder Profiautolacke  :zwinker:
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Nobby am 27. Februar 2015, 19:38:41
der wurde nur von dupond gemacht und die stellen diesen ton nicht mehr her, aber ich hab schon eine farbe gefunden die mir gefällt und die auch H konform ist  :grins:
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 27. Februar 2015, 19:43:18
Fällt mir zwar schwer, das zu glauben, denn die beiden genannten Firmen haben alle originalen Farbtöne als Rezeptur - aber wenn Du eine passende Farbe gefunden hast, dann ist das Problem ja gelöst  :thumb:

Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Nobby am 27. Februar 2015, 19:47:42
ja also extra herstellen könnt ich mir das schon lassen, entspräche dann dem blattvergolden  :rofl:
spaß beiseite, er wird lackiert wie mein alter 73er passat, kometenblau metallic. eine ultra geile farbe  :zwinker:
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Redundant am 27. Februar 2015, 20:44:25
Moin Nobby,

ich glaube, der TÜV-Prüfer hat da was falsch verstanden bzw. falsch in Erinnerung behalten. Meines Wissens ist die Lackrezeptur egal. Lediglich das Lackschema muss original sein - so war es zumindest vor ein paar Jahren. Aber mittlerweile traue ich den deutschen Verwaltungsorganen wirklich je-den Schwachsinn zu!  :kratz:

.. ansonsten einfach einen anderen TÜV suchen. Das sind Wirtschaftsunternehmen wie jede beliebige Kfz-Werkstatt. Auf Kundenverlust könnten die schon reagieren!  :pfeif:

Bis dann,
Thorsten
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Nobby am 27. Februar 2015, 20:49:59
thorsten, der wird kometenblau metallic, sieht fast so aus wie lemansblau, über das MP3 radio hat er sich auch aufgeregt  :grins:
ich hab ja mein H, wollte nur die felgen eingetragen haben.
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Redundant am 28. Februar 2015, 20:32:26
Naja, ein fest eingegauter MP3-Player hat ja nun in einem Oldtimer auch nix zu suchen. Ein Kassettenradio mit Autoreverse wäre ja beim GT schon grenzwertig!  :kratz:

Einen MP3-Player würde ich als Ghetto-Blaster auf die Rückbank stellen ...  :din:

Bis dann,
Thorsten
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Nobby am 28. Februar 2015, 20:41:27
thorsten ich weis  :schäm:
der muß ja auch nur bis zum herbst drin bleiben, dann kommt ein zuma retro rein
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Redundant am 01. März 2015, 07:34:40
Ach so, dann gehts ja!  :din:

Bei Farben selbst habe ich die Vorliebe "Originallackierung" wenn das nicht mehr gegeben ist, dann ist mir die Farbe völlig egal. Die Prioritäten sind dann "billig" "maximaler Korrosionsschutz" (also Bleimennige-Orange  :zwinker: ).

Bei Rekord C und Commodore A stehe ich auf Tropengrün mit beiger Innenausstattung oder weiß mit roter bzw. blauer Innenausstattung. Aber sowas wirkt glaub ich beim GT nicht. Mach mal bitte ein paar Bilder, wenn dein Wagen fertig ist!  :wink:

Bis dann,
Thorsten
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 01. März 2015, 08:05:45
Zitat
... ein fest eingegauter MP3-Player hat ja nun in einem Oldtimer auch nix zu suchen.

Stimmt, wobei heute kaum noch jemand auch diesen "Luxus" verzichten mag.

Es gibt ja heutzutage Oldtimerradios mit dem aktuellen Stand der Technik im Look der Zeit des Fahrzeuges. Da "verstecken" sich dann solche Gimmicks dezent und meist unauffällig im Gehäuse.
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Redundant am 01. März 2015, 09:19:05
Hallo Smiley68,

stimmt, aber werd das so sieht, möchte eigentlich auch keinen Oldtimer!  :zwinker:

Bis dann,
Thorsten
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Radnor am 01. März 2015, 10:06:38
Bei Rekord C und Commodore A stehe ich auf Tropengrün mit beiger Innenausstattung oder weiß mit roter bzw. blauer Innenausstattung. Aber sowas wirkt glaub ich beim GT nicht.

warum sollte es nicht?  :zwinker:

(http://opelgt.forennet.org/gallery/24383_27_06_13_6_45_46.jpeg)
(http://opelgt.forennet.org/gallery/1_18_12_14_7_17_19.jpeg)
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 01. März 2015, 11:28:14
Hallo Thorsten

Zitat
stimmt, aber werd das so sieht, möchte eigentlich auch keinen Oldtimer!  :zwinker:

Jaein...

Ich habe z.B. das Problem, das in meinem CarAVan kein Radio verbaut war; ich aber gerne eines drinnen haben möchte. Da es das Fahrzeug mit Radio gab, ist es "oldtimertechnisch" also möglich, dieses nachzurüsten.
Nur - es ist zur Zeit keines aufzutreiben (http://www.smilies.4-user.de/include/Traurig/smilie_tra_152.gif)
Weiterhin spiele ich mit dem Gedanken, ihn auf 12 Volt umzurüsten (bessere Beleuchtung) und spätestens dann wird es nahezu unmöglich, ein Originalradio einzubauen.

Grundsätzlich würde mir ein Radio reichen (Cassettenradio gab es nicht), aber bei den "neuen" Modellen ist dann zwangsläufig MP3 / CD dabei. (http://www.smilies.4-user.de/include/Denken/smilie_denk_25.gif)
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 01. März 2015, 11:29:19
@ Klaus

Der Grüne würde mir gefallen  :thumb:
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Redundant am 01. März 2015, 13:53:40
Hallo Smiley68,

seit ich zu Hause eine bessere Anlage habe, als eine Universum-Kompaktanlage aus dem Kaushof, ist bei mir kein Autoradio mehr an gewesen. Das lohnt sich einfach nicht (find' ich)!  :pfeif:

... aber vielleicht kommen meine Vorfahren ja doch aus Sparta!  :zwinker:

Letztendlich musst du ja nur einen Prüfer finden, der das abnimmt und gut is' ...  :zwinker:


@ Klaus

Klar hat es diese Farbkombinationen beim GT gegeben. Aber auf einem GT wirken sie etwas "eigen" bzw. ungewöhnlich.

Obwohl mir diese Farbkombinationen gut gefallen ist mein Eindruck, für den GT gäbe es bessere Farben!  :bier:

Bis dann,
Thorsten
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Radnor am 01. März 2015, 14:22:08
Obwohl mir diese Farbkombinationen gut gefallen ist mein Eindruck, für den GT gäbe es bessere Farben!  :bier:

klar, außen: Hellblau und Kupfer
Innen: Schwarz und Hellblau

 :engel:

Was die Musik betrifft: vielleicht hattest Du noch nie eine "g'scheite" Anlage im Auto, denn das kann schon richtig Bums und kristallklare Höhen machen  :thumb:
Bin ja auch ein "Musikfreak" und möchte auch im Auto nicht auf einen guten Klang verzichten. Allerdings möchte ich nicht, das man etwas davon sieht, es ist absolut ausreichend wenn man es hört  :zwinker:

So ist auch in meinem GT nichts von einer "besonderen" Musikanlage zu sehen, Boxen, Verstärker usw. sucht man vergebens  :lupe:
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 01. März 2015, 14:56:53
Zitat
klar, außen: Hellblau und Kupfer
Innen: Schwarz und Hellblau

 :rofl: :trost: :rofl:

Thorsten:
Ich  brauche bei dem Wagen keine besondere Musikanlage und auch keinen "Bumms" - das wird ein Just4Fun Fahrzeug, mit dem ich bei schönem Wetter etwas cruisen will. Auch wenn es nur ein kleines Motörchen ist - der "Sound" ist mir lieber, als Bassdruck  :schäm:
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Redundant am 01. März 2015, 17:05:46
Im Prinzip sehe ich das ähnlich: Mittlerweile baue ich gar keine Radios mehr in Autos ein. Ich höre den Autos lieber beim fahren zu. Die Zeiten als ich Motörhead in Konzertlautstärke im Auto gebraucht habe sind vorbei und für "Child in Time" sind mir zu viele Nebengeräusche im Auto.

... außerdem sind Boxen nur unnötiges Gewicht!  :pfeif:

Bis dann,
Thorsten
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: trashman am 01. März 2015, 22:51:26
Ich habe immer so einen FM-Transmitter mit USB-Stick im Handschuhfach liegen, Originalradio auf eine Frequenz eingestellt, und schon klingen The Doors so wie sie damals auch im Auto geklungen haben, mies, aber authentisch !

 :hut:
Thomas
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Greaser am 15. April 2015, 15:50:06
Hallo Thorsten

Zitat
stimmt, aber werd das so sieht, möchte eigentlich auch keinen Oldtimer!  :zwinker:

Jaein...

Ich habe z.B. das Problem, das in meinem CarAVan kein Radio verbaut war; ich aber gerne eines drinnen haben möchte. Da es das Fahrzeug mit Radio gab, ist es "oldtimertechnisch" also möglich, dieses nachzurüsten.
Nur - es ist zur Zeit keines aufzutreiben (http://www.smilies.4-user.de/include/Traurig/smilie_tra_152.gif)
Weiterhin spiele ich mit dem Gedanken, ihn auf 12 Volt umzurüsten (bessere Beleuchtung) und spätestens dann wird es nahezu unmöglich, ein Originalradio einzubauen.

Grundsätzlich würde mir ein Radio reichen (Cassettenradio gab es nicht), aber bei den "neuen" Modellen ist dann zwangsläufig MP3 / CD dabei. (http://www.smilies.4-user.de/include/Denken/smilie_denk_25.gif)

Hi Smiley,

Der Kadett A hatte doch bereits eine Blende im Armaturenbrett hinter der sich ein Radio-Ausschnitt nach der alten DIN-Norm mit zwei Achsen und mittlerem Ausschnitt für Tasten-/ Skalenbereich verbirgt, oder irre ich mich?
Einige alte Blaupunkt-Transistorgeräte würden Dein Problem lösen und Du wärst immer noch flexibel, was die Bordspannung des Autos betrifft. Beispielsweise ein "Frankfurt" aus den Serien U, V, W, X, Y oder Z. Diese kann man einfach von 6 auf 12 Volt umstecken. Hier mal die Zuordnung Serie / Jahrgänge:

Serie U 1963/64
Serie V 1964/65
Serie W 1965/66
Serie X 1966/67
Serie Y 1967/68
Serie Z 1968

Spätere Geräte wurden grundsätzlich auf 12V ausgelegt, dafür bot Blaupunkt dann einen Spannungswandler an.
Was ich auch schon öfters in Autos der frühen 60er Jahre gesehen habe, sind Kofferradios mit einer Auto-Halterung zur Montage unter dem Armaturenbrett in welcher sich die Stromversorgung usw. befindet. "Akkord" war seinerzeit einer der führenden Anbieter auf diesem Gebiet.

Nur mal so als Anregung :zwinker:

Viele Grüße

Michael
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 16. April 2015, 19:53:52
Hallo Michael

Ja, hinter der Blende, die in die beiden Drehregler-Öffnungen gesteckt ist, ist die längliche Öffnung für ein Radio (optional gab es damals ein Radio - meiner wurde leider ohne ausgeliefert).

Danke für die Variantenauflistung der Radios  :thumb:
Demnach muss ich also nach einer Serie-U oder Serie-V Ausschau halten; ob die danach noch in den Ausschnitt passen, weiss ich ja nicht.

Im Moment stehen erstmal die Karosseriearbeiten an - dann bekomme ich wohl noch genügend mit dem 12-V-Umbau zu tun.
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Greaser am 22. April 2015, 11:49:12
Hallo Smiley,

U- und V-Serie hatten etwas größere Gehäuse (Breite / Höhe / Tiefe: 183 x 60 x 147 mm) als spätere Serien (ab W 178 x 50 x 147 mm).
Die Abstände der beiden Bedienachsen, sowie der Ausschnitt für den Skalenteil mit Frequenzbandblock müsste aber gleich sein. War ja alles DIN-genormt.
Mit montierter Blende wird man also kaum einen Unterschied zwischen U- und Z-Serie im verbauten Zustand erkennen können.
Die Quelle einiger meiner Informationen ist übrigens die hier:

http://www.radiomuseum.org/

Bis dann

Michael
Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Smiley68 am 14. Mai 2015, 09:06:13
Danke für den LINK - da werde ich auch mal recherchieren  :thumb:

Bei Gelegenheit muss ich mal den Schacht ausmessen, damit ich weiss, was da reinpassen kann.

Titel: Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
Beitrag von: Greaser am 18. Mai 2015, 16:21:28
Gerne. Dein Foto sieht nach 95x42mm aus :wink:
Das angehängte Dokument habe ich mir HIER (http://www.opel66-72.net/viewtopic.php?t=12184) geliehen.