Autor Thema: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?  (Gelesen 34227 mal)

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Offline Smiley68

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Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« am: 26. Februar 2015, 21:13:52 »

In Deutschland gibt es laut Statistik des Kraftfahrt Bundesamt (*) insgesamt 313 815 Kraftfahrzeuge (inkl. LKW, Motorräder etc.) mit dem historischen Kennzeichen "H", ganze vorne ist Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 72 309 Oldtimern. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen profitieren von einer günstigen Kfz-Steuer von 191 € für ein Kfz und 46 € für Motorräder. Doch wann gilt ein Auto als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"? Um diese Frage zu beantworten muss der Fahrzeughalter sein Auto einer professionellen Prüfung unterziehen. Zugelassene Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit gültigem Fahrzeugbrief benötigen eine Prüfung im Rahmen einer Hauptuntersuchung, Fahrzeuge mit ungültigem Fahrzeugbrief müssen sich einer Vollabnahme unterziehen. Um anschließend das H-Kennzeichen zu bekommen - hinter der jeweiligen Fahrzeugserkennungsnummer folgt der Buchstabe „H" - muss das Auto vom Prüfer als "kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" eingestuft werden. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Das Auto muss in einem erhaltungswürdigen Zustand, das bedeutet fahrtüchtig und ohne größere Schäden, sein. Zudem muss die Originalität des Autos gegeben sein, Modifizierungen sind nur im zulässigen Rahmen erlaubt.
Folgende Abweichungen sind erlaubt:

- Ein anderer/neuer Motor, der aber aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps stammt
- Ersetzung der Diagonal- durch Radialreifen
- Eine neue Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
- Ein originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage

Zur Absicherung empfiehlt sich, im Vorfeld einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer zu kontaktieren.
Das 07-Kennzeichen

Parallel zum "H"-Kennzeichen gibt es noch das 07-Kennzeichen, welches im Gegensatz zum "H" allerdings an einige Auflagen gebunden ist. Unter anderem darf es nur für bestimmte Fahrten wie zu Oldtimer-Treffen verwendet werden. In einigen Bundesländern müssen zudem Nachweise über Einzelfahrten geführt werden. Außerdem kann es im Ausland zu Annerkennungsproblemen führen. Ein Vorteil ist aber, dass bis zu 10 Fahrzeuge zeitgleich über dieses Kennzeichen laufen können, allerdings darf nur ein Auto damit am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

(*) Statistik des Kraftfahrt Bundesamt

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Offline Smiley68

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Welche Unterlagen werden für die Zulassung benötigt?
« Antwort #1 am: 26. Februar 2015, 21:15:46 »
Um deinen Oldtimer zulassen zu können brauchst du:

- gültiger Personalausweis/ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (7-stellige VB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Oldtimer-Gutachten
- bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- gültiger Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung

Für die 07-Kennzeichenzulassung werden zusätzlich noch folgende Dokument benötigt:

- polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
- Führungszeugnis nach Belegart „0“ Null des Bundeszentralregisters in Bonn (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
- formloser schriftlicher Antrag
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
- falls vorhanden, Einladungen zu Oldtimertreffen oder Nachweise über die Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (beispielsweise durch Clubbescheinigungen oder Teilnahmebescheinigungen)
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Offline Radnor

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #2 am: 26. Februar 2015, 21:45:35 »
Die Richtlinien zur Abnahme des H-Gutachtens lassen noch viel mehr Spielraum für nicht originale Umbauten zu als oben genannt. Grundsätzlich ist alles möglich und gilt als zeitgenössisch, was 10 Jahre nach Erstzulassung des betreffenden Fahrzeuges möglich war. Wohlgemerkt, es muß nur theoretisch möglich gewesen sein, die Regelung das die verbauten oder geänderten Teile schon damals verbaut oder geändert sein müssen ist geändert.

Thema Zulassung, hier wurde ein wichtiger Punkt vergessen, ohne den man unverrichteter Dinge von der Zulassungsstelle wieder nach Hause fahren muß  :motz:

Seit geraumer Zeit übernimmt die Abwicklung der KFZ Steuer das Hauptzollamt und dafür ist es zwingend bei der Fahrzeugzulassung eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Zur Legitimation ist eine gültige Bankkarte des Fahrzeughalters vorzulegen, über welches Konto die Abbuchung laufen soll.

Achtung! Sollte das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen werden, reicht hier nicht eine Vollmacht vom Fahrzeughalter (wie es für die Zulassung normal und üblich ist), sondern der Vordruck des Zollformular muß mit der Originalunterschrift des Fahrzeughalters versehen sein!  :teacher:

Also nochmal ganz deutlich: soll das Fahrzeug auf einen anderen Halter angemeldet werden oder der Kontoinhaber vom Halter abweichend sein, so muß man im Vorfeld bei der Zulassungstelle den Zollvordruck besorgen, vom Halter/Kontoinhaber ausfüllen lassen und diesen dann mit zur Zulassungsstelle nehmen....ich habe dort schon Dramen erlebt  :pfeif:
Gruß Klaus

Offline Smiley68

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #3 am: 26. Februar 2015, 21:54:36 »
Danke für die Erweiterung - war der Bericht wohl älteren Datums

Zitat
....ich habe dort schon Dramen erlebt  :pfeif:

Schlimmer als auf dem Standesamt, wenn einer von Beiden "Nein" sagt ....  :rofl:
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Offline Radnor

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #4 am: 26. Februar 2015, 22:02:12 »
ja schon aber ich kann die Aufregung einiger Leute gut verstehen. Auch ich finde die Vorgehensweise nicht wirklich ok.
Die Zulassungsstelle bzw. der Zoll zwingt den Bürger eine Abbuchungsermächtigung für sein Konto auszustellen ob er möchte oder nicht. Denke die Praxis ist nur deshalb noch gängig, weil noch niemand deswegen vor Gericht zog.

Es kann eigentlich nicht sein, das ein solcher Zwang auf das Privatkonto von Amtsseite ausgeübt wird. Denke jeder hat ein Recht darauf seine Rechnungen so zu bezahlen wie er möchte, sei es per Rechnung, Vorabüberweisung oder was auch immer ...aber generell ein Abbuchungszwang? Halte ich für sehr grenzwertig  :teacher:

Es ist aber auch schon vorgekommen, daß man versehentlich bei der Angabe der Kontonummer oder der IBAN irgendwo in der Mitte zwei Zahlen vertauscht hat, passiert schnell und wird auch bei der flüchtigen Kontrolle der Zulassungsdamen oder Herren schnell übersehen  ...dann bekommt man eine Rechnung  :pfeif:
Gruß Klaus

Offline Gerald

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #5 am: 27. Februar 2015, 07:39:46 »
das mit der Einzugsermächtigung ist alt
selbst die Telekom gibt keinen Mobilfunkvertrag mehr wenn sie keine Einzugsermächtigung hat
das haben die Gesetzeshüter so geregelt "im Namen des Volkes" ...
GT A - 1973 - Saison 11 seit 2008
GT Turbo - 2008 - Saison 5 seit 2014

Nobby

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #6 am: 27. Februar 2015, 19:29:39 »
also zum H kennzeichen hab ich heut ja was ganz interessantes erfahren.
ich war beim TÜV um die ATS classik felgen eintragen zu lassen und da ht der halt so a weng gefragt was so was kostet und der unterhalt. da hab ich gemeint das ich ihn heuer im herbst komplatt lackieren lassen muß weil der heckspoiler abgebrochen ist und rost sich unterm spoiler bildet und man das candyrot eigentlich nicht wirklich ausbessern kann weil es den lack auf acrylbasis nicht gibt. hab ihm dann so erzählt was mir für eine farbe vorschwebt und da kam die aussage "passen sie auf mit der farbwahl, sie können ihre H konformität verlieren"  :kratz:
aufklärung: selbst lacke dürfen seit diesem jahr nur noch 10 jahre nach prduktionsdatum erhältlich gewesen sein.  :teacher:

da hats mir glatt das blech weg gehaut.

LG nobby

Offline Smiley68

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #7 am: 27. Februar 2015, 19:35:47 »
Zitat
weil es den lack auf acrylbasis nicht gibt

Gab/gibt es den Farbton nicht als Acryllack?

Für Oldtimer bekommt man noch die guten alten Acryllacke - gegen Nachweis, für welches Fahrzeug es benötigt wird.
Schau mal bei Glasurit oder Profiautolacke  :zwinker:
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Nobby

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #8 am: 27. Februar 2015, 19:38:41 »
der wurde nur von dupond gemacht und die stellen diesen ton nicht mehr her, aber ich hab schon eine farbe gefunden die mir gefällt und die auch H konform ist  :grins:

Offline Smiley68

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #9 am: 27. Februar 2015, 19:43:18 »
Fällt mir zwar schwer, das zu glauben, denn die beiden genannten Firmen haben alle originalen Farbtöne als Rezeptur - aber wenn Du eine passende Farbe gefunden hast, dann ist das Problem ja gelöst  :thumb:

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Nobby

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #10 am: 27. Februar 2015, 19:47:42 »
ja also extra herstellen könnt ich mir das schon lassen, entspräche dann dem blattvergolden  :rofl:
spaß beiseite, er wird lackiert wie mein alter 73er passat, kometenblau metallic. eine ultra geile farbe  :zwinker:

Offline Redundant

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #11 am: 27. Februar 2015, 20:44:25 »
Moin Nobby,

ich glaube, der TÜV-Prüfer hat da was falsch verstanden bzw. falsch in Erinnerung behalten. Meines Wissens ist die Lackrezeptur egal. Lediglich das Lackschema muss original sein - so war es zumindest vor ein paar Jahren. Aber mittlerweile traue ich den deutschen Verwaltungsorganen wirklich je-den Schwachsinn zu!  :kratz:

.. ansonsten einfach einen anderen TÜV suchen. Das sind Wirtschaftsunternehmen wie jede beliebige Kfz-Werkstatt. Auf Kundenverlust könnten die schon reagieren!  :pfeif:

Bis dann,
Thorsten
Ca. 5 % der Oldtimer-Besitzer geht es um den Erhalt von Kulturgut. DANN BIN ICH EIN "FIVE-PERCENTER"! ;-)

Nobby

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #12 am: 27. Februar 2015, 20:49:59 »
thorsten, der wird kometenblau metallic, sieht fast so aus wie lemansblau, über das MP3 radio hat er sich auch aufgeregt  :grins:
ich hab ja mein H, wollte nur die felgen eingetragen haben.

Offline Redundant

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #13 am: 28. Februar 2015, 20:32:26 »
Naja, ein fest eingegauter MP3-Player hat ja nun in einem Oldtimer auch nix zu suchen. Ein Kassettenradio mit Autoreverse wäre ja beim GT schon grenzwertig!  :kratz:

Einen MP3-Player würde ich als Ghetto-Blaster auf die Rückbank stellen ...  :din:

Bis dann,
Thorsten
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Nobby

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Re: Wann wird ein Auto als Oldtimer zugelassen?
« Antwort #14 am: 28. Februar 2015, 20:41:27 »
thorsten ich weis  :schäm:
der muß ja auch nur bis zum herbst drin bleiben, dann kommt ein zuma retro rein