(http://auto.meinestadt.de/;m=is;f=jpg;k=EBYKMtYYUM9NdA79_aiEJw;mh=730;mw=973;q=70/site/meinestadt/get/documents/meinestadt/images/Auto_Motor/oldtimer_S_istock_4396655_mchech.jpg)
In Deutschland gibt es laut Statistik des Kraftfahrt Bundesamt (*) insgesamt 313 815 Kraftfahrzeuge (inkl. LKW, Motorräder etc.) mit dem historischen Kennzeichen "H", ganze vorne ist Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 72 309 Oldtimern. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen profitieren von einer günstigen Kfz-Steuer von 191 € für ein Kfz und 46 € für Motorräder. Doch wann gilt ein Auto als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"? Um diese Frage zu beantworten muss der Fahrzeughalter sein Auto einer professionellen Prüfung unterziehen. Zugelassene Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit gültigem Fahrzeugbrief benötigen eine Prüfung im Rahmen einer Hauptuntersuchung, Fahrzeuge mit ungültigem Fahrzeugbrief müssen sich einer Vollabnahme unterziehen. Um anschließend das H-Kennzeichen zu bekommen - hinter der jeweiligen Fahrzeugserkennungsnummer folgt der Buchstabe „H" - muss das Auto vom Prüfer als "kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" eingestuft werden. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Das Auto muss in einem erhaltungswürdigen Zustand, das bedeutet fahrtüchtig und ohne größere Schäden, sein. Zudem muss die Originalität des Autos gegeben sein, Modifizierungen sind nur im zulässigen Rahmen erlaubt.
Folgende Abweichungen sind erlaubt:
- Ein anderer/neuer Motor, der aber aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps stammt
- Ersetzung der Diagonal- durch Radialreifen
- Eine neue Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
- Ein originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage
Zur Absicherung empfiehlt sich, im Vorfeld einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer zu kontaktieren.
Das 07-Kennzeichen
Parallel zum "H"-Kennzeichen gibt es noch das 07-Kennzeichen, welches im Gegensatz zum "H" allerdings an einige Auflagen gebunden ist. Unter anderem darf es nur für bestimmte Fahrten wie zu Oldtimer-Treffen verwendet werden. In einigen Bundesländern müssen zudem Nachweise über Einzelfahrten geführt werden. Außerdem kann es im Ausland zu Annerkennungsproblemen führen. Ein Vorteil ist aber, dass bis zu 10 Fahrzeuge zeitgleich über dieses Kennzeichen laufen können, allerdings darf nur ein Auto damit am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
(*) Statistik des Kraftfahrt Bundesamt
:link: (http://auto.meinestadt.de/deutschland/oldtimer/zulassung)